Schulförderverein
Einleitung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Feste und Feiern
- Schulverschönerungen
Zweck
- die Erhebung von Beiträgen und Umlagen
- die Beschaffung von Mitteln und Spenden (bei Wettkämpfen, Veranstaltungen, Messen und durch direkte Ansprache von Firmen und Personen)
- die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit aller Art für den Verein
- Unterstützung in der Weiterentwicklung der Schulprofils
Werden Sie Mitglied
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden.
Über die Aufnahme, entsprechend eines schriftlichen Antrages, entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
Beitragsordnung
Mitgliedsform | Beitragshöhe/ Jahr |
---|---|
Kinder/Jugendliche bis 18 J. | 6,00€ |
Erwachsene | 12,00€ |
Ehepaare | 20,00€ |
Familienbeitrag bei Kindern | 25,00€ |
Firmen als Förderungsmitglied | 500,00€ |
Firmen (stille Mitglieder) | 100,00€ |